Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten Barrierefreiheitsanforderungen für neue Websites, die unter das Gesetz fallen. Verstöße können von Marktaufsichtsbehörden mit Bußgeldern oder Maßnahmen belegt werden. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, da es sich um Marktverhaltensregeln handelt.