Das Gesetz betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher bereitstellen – z. B. Online-Shops, Hotelreservierungen, Ticketbuchungen, Zahlungsdienste oder mobile Apps. Auch gemeinnützige Organisationen, die öffentlich gefördert werden, können betroffen sein. Kleinbetriebe (weniger als 10 Mitarbeitende und <2 Mio. € Umsatz) sind teilweise ausgenommen – eine individuelle Prüfung ist ratsam. Weitere Infos zum Barrierefreiheitsgesetz finden Sie unter folgendem Link: https://bfsg-gesetz.de/.