Ja – wenn Ihre Website unter das BFSG fällt, müssen Sie eine öffentlich zugängliche, barrierefreie Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Diese enthält u.a. den Stand der Umsetzung, bekannte Mängel und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen oder Beschwerden. Wir erstellen diese Erklärung standardkonform und verständlich für Sie.