Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen dazu, ihre Angebote barrierefrei zugänglich zu machen – etwa Websites, Online-Shops oder Buchungsportale. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und gilt ab 28. Juni 2025.