Wie läuft der Zugriff auf unsere Social Media Accounts ab?
Nach Projektstart erhalten wir die nötigen Zugriffsrechte. Sie können den Zugriff jederzeit entziehen oder anpassen.
Nach Projektstart erhalten wir die nötigen Zugriffsrechte. Sie können den Zugriff jederzeit entziehen oder anpassen.
Absolut. Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Kanäle. Wir arbeiten ergänzend – und sorgen dafür, dass sich unsere Inhalte nahtlos einfügen. Wichtig ist nur, dass wir unsere Beiträge mit Ihnen abstimmen, damit keine Überschneidungen oder inhaltlichen Widersprüche entstehen.
Nein. Die Inhalte erscheinen vollständig in Ihrem Namen – so, als wären sie direkt von Ihrem Unternehmen veröffentlicht. Wir agieren im Hintergrund und nutzen auf Wunsch Ihre Tonalität, Bildsprache und Markenwerte. Für Ihre Zielgruppe ist nicht erkennbar, dass eine Agentur involviert ist.
Ja – wenn Ihre Website unter das BFSG fällt, müssen Sie eine öffentlich zugängliche, barrierefreie Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Diese enthält u.a. den Stand der Umsetzung, bekannte Mängel und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen oder Beschwerden. Wir erstellen diese Erklärung standardkonform und verständlich für Sie.
Wir prüfen Ihre Website systematisch auf Barrieren, dokumentieren die Ergebnisse in einem klaren Maßnahmenbericht und erstellen – je nach Paket – eine rechtssichere Barrierefreiheitserklärung. Auf Wunsch setzen wir notwendige Anpassungen direkt um (z. B. Farbanpassungen, Struktur, Widgets, Labels).
Nein. Wir führen Audits und Optimierungen auf Basis anerkannter Standards durch, übernehmen jedoch keine rechtliche Garantie für vollständige Gesetzeskonformität. Unsere Leistung ist eine technische und gestalterische Umsetzungshilfe. Eine rechtlich bindende Prüfung, insbesondere im Zweifelsfall, sollte durch eine juristische Fachstelle erfolgen.
Barrierefreiheit umfasst viele Aspekte: kontrastreicher Text, alternativ beschriebene Bilder, Formulare mit klarer Beschriftung, vollständige Tastaturbedienung und kompatibles Verhalten mit Screenreadern. Grundlage ist die internationale Norm WCAG 2.1 (Level AA) sowie in der EU die Norm EN 301 549.
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten Barrierefreiheitsanforderungen für neue Websites, die unter das Gesetz fallen. Verstöße können von Marktaufsichtsbehörden mit Bußgeldern oder Maßnahmen belegt werden. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, da es sich um Marktverhaltensregeln handelt.
Nur der dienstleistungsrelevante Bereich muss barrierefrei sein. Wenn Sie z. B. auf einer B2B-Website einen Buchungsbereich für Privatkunden betreiben, ist nur dieser Abschnitt betroffen. Die Navigation dorthin sollte jedoch ebenfalls barrierefrei erreichbar sein, um keine indirekte Zugangshürde zu schaffen.
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher bereitstellen – z. B. Online-Shops, Hotelreservierungen, Ticketbuchungen, Zahlungsdienste oder mobile Apps. Auch gemeinnützige Organisationen, die öffentlich gefördert werden, können betroffen sein. Kleinbetriebe (weniger als 10 Mitarbeitende und <2 Mio. € Umsatz) sind teilweise ausgenommen – eine individuelle Prüfung ist ratsam. Weitere
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